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ADAC e.V. | Touristik | 02.07.2020

Freiwillige Gutscheinlösung ist eine faire Lösung für Verbraucher und Reiseveranstalter

ADAC: Staatliche Absicherung schützt Verbraucher

©Shutterstock/Yuganov Konstantin

Der Bundestag hat heute eine freiwillige Gutscheinlösung im Pauschalreiserecht beschlossen, die Verbraucher vor Verlusten und Reiseveranstalter vor drohender Insolvenz aufgrund von Rückzahlungsverpflichtungen schützt. Aus Sicht des ADAC wird die beschlossene Lösung Verbrauchern ebenso gerecht wie der Reisebranche, die von den Folgen der Covid-19-Pandemie besonders betroffen ist.

ADAC Tourismuspräsident Kurt Heinen: „Freiwilligkeit und Absicherung sind die entscheidenden Faktoren. Denn für die Akzeptanz von Gutscheinen ist es ausschlaggebend, dass diese staatlich abgesichert sind. So können sich Verbraucher darauf verlassen, dass sie im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters ihr Geld in vollem Umfang zurückerhalten. Genauso wichtig ist aber, dass die Verbraucher auch künftig frei entscheiden können, ob sie Gutscheine annehmen wollen. Für Verbraucher ist der heutige Beschluss ebenso wie für die stark betroffene Branche eine gute Nachricht, denn er schafft einen fairen Interessenausgleich.“

Konkret sieht die freiwillige Gutscheinlösung vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden statt der sofortigen Erstattung einen Gutschein für eine spätere Reise anbieten können. Werden die Gutscheine nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, erhalten Pauschalreisende das Geld zurück. Sollte die Versicherung des Gutscheins nicht ausreichen, ist der Gutscheinwert im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters durch eine staatliche Garantie in vollem Umfang abgesichert. Voraussetzung ist, dass die Reise vor dem 8. März gebucht wurde und wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden konnte.

„Kunden können, indem sie Gutscheine annehmen, dazu beitragen, die Folgen der Covid-19-Pandemie für die Reisebranche abzumildern“, sagt Heinen. „Das kann entscheidend für das Überleben zahlreicher Anbieter sein.“


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