Freiwillige Gutscheinlösung schützt Verbraucher und Reiseveranstalter
ADAC: Eckpunkte schnell in einen Gesetzentwurf gießen
Die freiwillige Gutscheinlösung im Pauschalreiserecht, auf die sich das Kabinett jetzt verständigt hat, ist aus Sicht des ADAC geeignet, den Verbraucher zu schützen und zugleich die Folgen der Covid-19-Pandemie für die Pauschalreisebranche abzumildern.
ADAC Tourismuspräsident Kurt Heinen: „Die Lösung ist im Sinne des Verbrauchers, denn es wird klargestellt, dass Betroffene Gutscheine nicht akzeptieren müssen. Gleichzeitig wird die Entscheidung für einen Gutschein erleichtert: Reisende können sich dank der staatlichen Garantie darauf verlassen, dass sie im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters ihr Geld in vollem Umfang zurückerhalten. Für Verbraucher ist das ebenso wie für die stark betroffene Branche eine gute Nachricht.“
Konkret sieht die freiwillige Gutscheinlösung vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden statt der sofortigen Erstattung einen Gutschein für eine spätere Reise anbieten können. Werden die Gutscheine nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, erhalten Pauschalreisende das Geld zurück. Sollte die Versicherung des Gutscheins nicht ausreichen, ist der Gutscheinwert im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters durch eine staatliche Garantie in vollem Umfang abgesichert. Voraussetzung ist, dass die Reise vor dem 8. März gebucht wurde und wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden konnte.
ADAC Tourismuspräsident Heinen erwartet, dass auf dieser Grundlage nun schnell ein Gesetzentwurf für eine freiwillige Gutscheinlösung erarbeitet wird: „Die Verunsicherung der Verbraucher ist groß. Wichtig ist es, Verbraucher schnell und zuverlässig darüber aufzuklären, dass Gutscheine abgesichert werden. Es ist zu hoffen, dass sich die Akzeptanz von Gutscheinen dadurch erhöht.“
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