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ADAC e.V. | Touristik | 04.09.2019

Reisemobiltourismus: Stütze für den ländlichen Raum

Bürokratische Hürden bremsen positive Entwicklung / ADAC und Tourismusverbände diskutieren auf dem Caravan Salon

Camping- und Reisemobiltourismus sind nicht nur voll im Trend, sie haben sich auch zu einer relevanten Säule des gesamten Tourismus in Deutschland entwickelt. So werden jährlich rund 14 Milliarden Euro Bruttoumsatz im Campingsegment generiert, die Hälfte davon durch Reisemobiltourismus. Nutznießer ist dabei vor allem der ländliche Raum, auf den Campingtourismus im hohen Maße abzielt. Hier ist er angesichts geringer Alternativen ein erheblicher Wirtschaftsfaktor, der vielen Menschen den Lebensunterhalt sichert.

Die weiterhin positive Entwicklung des Reisemobiltourismus setzt nach Ansicht des ADAC voraus, dass er bezahlbar und ohne bürokratische Hürden erlebbar bleibt. „Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit diese naturnahe Form des Tourismus sich auch weiterhin so positiv entwickeln kann. Deswegen müssen die notwendigen politischen Weichenstellungen erfolgen“, sagte ADAC Vizepräsident für Tourismus Kurt Heinen beim ersten Fachforum „Reisemobilstellplätze – quo vadis“ auf dem Caravan Salon in Düsseldorf.

Angesichts drohender Fahrverbote aufgrund innerstädtischer Stickoxidbelastung regt der ADAC Ausnahmeregelungen für Reisemobile an. Ohnehin sind nach einer Erhebung des Caravaning Industrie Verbandes Deutschland nur fünf Prozent des Gesamtbestandes der Campingfahrzeuge schlechter als Euro 5 eingestuft und wären damit von Zufahrtbeschränkungen betroffen.

Um auch jüngeren Menschen den Einstieg zu erleichtern, spricht sich der ADAC für eine europaweit gültige Erweiterung des B-Führerscheins für Reisemobile auf 4,25 Tonnen aus. Reisemobilisten mit B-Führerschein ab 1999 dürfen nämlich nur Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren. Dabei bringen Komfort und Sicherheit in den letzten Jahren deutlich mehr Gewicht mit.

Weiter spricht sich der ADAC gegen die Einführung neuer Hürden und Auflagen bei der Bereitstellung von Reisemobilstellplätzen aus. Diese sind reine Übernachtungsplätze und müssen daher nicht dem Standard von Campingplätzen entsprechen.


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