Kommt ein Möbel geflogen!
ADAC Crashtest: Ungesicherte Einkäufe aus Bau- oder Möbelmarkt bei Unfall lebensgefährlich
Schwere Gegenstände aus Baumarkt oder Möbelhaus können ungesichert im Auto transportiert zu einem echten Risiko für die Insassen werden. Das ist das Ergebnis eines Crashtests mit handelsüblichen Möbelpackungen und Kleinteilen. Im Test hatte der ADAC einen Crash mit einem vollbeladenen VW Golf V Variant bei Tempo 45 simuliert: Einmal mit gesicherter und einmal mit ungesicherter Ladung.
Bei ungesicherter Ladung hätten die Insassen keine Chance gehabt, das Fahrzeug ohne schwere Verletzungen zu verlassen. Die Möbelpakete reißen die Vordersitze teilweise aus den Verankerungen und treffen Fahrer und Beifahrer. Herumfliegende Kleinteile prallen im Crashtest so hart auf den Kopf des Fahrers, dass dieser im Ernstfall lebensbedrohlich verletzt worden wäre. Die Ladung von 145 kg wird bereits bei der Crashgeschwindigkeit von nur 45 km/h zum lebensgefährlichen Geschoss.
Werden alle schweren Gegenstände hingegen mit Gurten fixiert und die Kleinteile richtig platziert, haben Fahrer und Beifahrer durch die Ladung im Crashtest kein erhöhtes Risiko. Im Crashtest halten die Spanngurte die Ladung sicher zurück, auch Kleinteile können durch die sinnvolle Platzierung nicht zum Geschoss werden. Zusätzlich hätte das verwendete Gepäcknetz Kleinteile von der ersten Sitzreihe ferngehalten.
Der ADAC empfiehlt Autofahrern, sich nach einem Einkauf in Baumarkt oder Möbelhaus ausreichend Zeit für die Ladungssicherung zu nehmen. Schwere Gegenstände sollten im Kofferraum möglichst weit unten verstaut werden, bei passender Größe ggfs. im Fußraum. Jede Ladung muss mit geeigneten Spann- und Zurrgurten fixiert werden. Die Rücksitzlehne kann durch diagonal geschlossene Gurte zusätzlich abgesichert werden.
Lose Teile sollten in Boxen verstaut werden. Produkte wie Gläser oder Teller, die bei einem Unfall zerbrechen können, können in Decken eingewickelt werden. Ladung, die aufgrund ihrer Länge nicht vollständig in den Innenraum passt, sollte immer nur in einem geeigneten Anhänger oder Transporter transportiert werden. Aus Sicherheitsgründen sollte Ladung nie in den Bereich der vorderen Sitzreihe hineinragen.
Autofahrer, die mit ungesicherter Ladung im Verkehr erwischt werden, müssen mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall werden ein erhöhtes Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Bei einem Unfall mit Verletzungen oder gar Todesfolge, die auf unzureichend gesicherte Ladung zurückzuführen sind, können sich Verkehrsteilnehmer sogar der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung schuldig machen.
Presse Kontakt