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ADAC e.V. | Tests | 01.10.2025

ADAC warnt vor zwei Kindersitzen der Hersteller Chipolino und Reecle

Beide Sitze versagen beim Frontalcrash / Kinder können schwere Verletzungen erleiden

©ADAC/Test und Technik

Während der Crashversuche für den aktuellen ADAC Kindersitztest haben zwei Produkte so schlecht abgeschnitten, dass der Mobilitätsclub vor der Veröffentlichung der Gesamtergebnisse vor diesen Modellen warnen muss. Es handelt sich um den Chipolino Olympus i-Size und den Reecle 360 (auch als „ZA10 i-Size“ bzw. „946i i-Size zu finden) – beides Kindersitze, die für die gesamte Dauer der Kindersitzpflicht zugelassen sind.

Beide Kindersitze haben, entgegen der Fahrtrichtung montiert, im Frontalaufprall-Test versagt. Der Reecle löste sich beim Crash aus der Basisstation, schleuderte umher und wurde nur noch vom quer verlaufenden Zusatzgurt gehalten. Der Chipolino riss ebenfalls aus der Basisstation und flog ungehindert durch den Fahrgastraum. In beiden Fällen können die darin angeschnallten Kinder schwere Verletzungen erleiden, weshalb der ADAC dringend von diesen Kindersitzen abrät. Bei der Montage in Fahrtrichtung hielten die betroffenen Modelle dem Crash zwar stand, da Kinder bis 15 Monate aber laut Gesetzgeber entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden müssen, sind die Kindersitze nicht für diesen Zweck geeignet. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen, dass alle Kinder bis zwei Jahre entgegen der Fahrtrichtung im Kindersitz angeschnallt werden sollten.

Der ADAC hat die Hersteller mit den Ergebnissen konfrontiert. Chipolino erklärte, der Olympus i-Size sei inzwischen ausverkauft und werde nicht mehr angeboten. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei einigen Händlern noch Restbestände gibt. Von Reecle hat der ADAC bislang keine Rückmeldung erhalten.

Eltern, die einen der betroffenen Kindersitze gekauft haben, sollten diesen nicht mehr benutzen – insbesondere nicht für Kinder unter zwei Jahre. Zudem sollte der Händler kontaktiert und um Kulanz gebeten werden. Da beide Sitzmodelle die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen sie in Europa verkauft werden. Ein genereller Anspruch auf Rückgabe bzw. Umtausch von bereits gekauften Produkten lässt sich daher anhand des schlechten Abschneidens beim Verbraucherschutztest nicht ableiten. Eltern, die den neuen Kindersitz vor weniger als zwei Jahren gekauft haben, könnten einen Anspruch auf Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer haben, dies müsste jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Sicherheit von Kindersitzen sind deutlich niedriger als die Ansprüche im ADAC Kindersitztest, der sich an den Euro NCAP Crashversuchen orientiert. Die Ergebnisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die meisten Produkte auch den höheren Anforderungen des Verbraucherschutztests gerecht werden und guten Schutz bieten.

Die vollständigen Ergebnisse aus dem ADAC Kindersitztest werden am 21. Oktober veröffentlicht.

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    O-Töne von Fabian Faehrmann (Unternehmenssprecher ADAC)

    1. Was ist beim Kindersitztest genau passiert?
    2. Welche Gefahren drohen Kindern bei einem Unfall?
    3. Was rät der ADAC Eltern, die einen der Kindersitze gekauft haben?

    mp3 1.66 MB

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