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ADAC e.V. | Technik | 27.03.2017

Gebraucht, aber nicht verschlissen

ADAC-Tipps zum Kauf eines Motorrads aus zweiter Hand

Für manchen Zweirad-Liebhaber ist es besonders reizvoll, die Motorradsaison im Sattel einer frisch erworbenen Maschine zu starten. Dabei muss es nicht immer eine neue sein: Im vergangenen Jahr wechselte rund eine halbe Million gebrauchter Motorräder ihren Besitzer. Der ADAC gibt Tipps, die man beim Kauf einer gebrauchten Maschine beachten sollte:

Für Fahrzeugbesichtigung und Probefahrt sollte man genügend Zeit einplanen und geeignete Bekleidung, einfaches Werkzeug sowie eine Taschenlampe mitnehmen. Ein sachkundiger Begleiter kann wertvolle Dienste leisten. Falls nötig, Überführungskennzeichen nicht vergessen.

Beim technischen Check prüft man, ob es Rost an der Auspuffanlage, den Schweißnähten des Rahmens oder im Tank gibt, und Öl an Motor, Vorderradgabel oder Federbein austritt. Schleifspuren an Lenkerenden, Schalldämpfern oder Verkleidungsteilen deuten auf einen Crash oder Sturz hin. Ein Check aller Lampen, Blinker und Schalter ist ebenso sinnvoll.

Fahrgestellnummer und Reifengröße müssen den Angaben in den Papieren entsprechen. Gibt es für das Modell eine Reifenbindung, ist eine Freigabe des Fahrzeug- oder Reifenherstellers erforderlich. Wenn die Pneus kaum noch Profil haben oder „eckig“ abgefahren sind, steht bald ein teurer Reifenkauf ins Haus. Bei einem auffälligen Höhen- oder Seitenschlag der Räder sollte man auf den Kauf verzichten.

Um Gabel und Lenkkopflager zu überprüfen, hebt man die Motorradfront an. Dazu drückt ein Helfer das Heck des aufgebockten Bikes nach unten. Man umfasst die entlastete Telegabel mit beiden Händen am unteren Ende und drückt sie nach vorn und hinten. Es darf kein Spiel zu spüren sein. Dreht man die Gabel von Anschlag zu Anschlag, muss die Lenkung auch bei kleinsten Drehungen leicht und gleichmäßig zu bewegen sein.

Ist an dem Zweirad nicht die Original-Auspuffanlage sondern ein Modell aus dem Zubehörhandel montiert, muss sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sonst droht beim TÜV oder einer Verkehrskontrolle Ärger. Den gibt es auch, wenn bei einer zugelassenen Anlage der „db-Killer“ entfernt wurde. In beiden Fällen erlischt die Betriebserlaubnis und es winkt eine Strafe von bis zu 90 Euro.

Bei den Bremsscheiben muss man auf den Verschleiß achten. Wenn die Mindestdicke noch nicht unterschritten ist, fährt man mit senkrecht aufgesetztem Daumennagel von innen nach außen. Bei tieferen Riefen oder eingelaufenen Scheiben mit sichtbaren Absätzen an den inneren und äußeren Scheibenrändern müssen die Scheiben wahrscheinlich ausgewechselt werden. Rhythmische Schleifgeräusche beim gleichmäßigen Drehen des Vorderrads können auf einen seitlichen Schlag der Scheibe hinweisen.

Lässt sich der Handbremshebel leicht bis in die Nähe oder ganz an den Gasgriff heranziehen, ist das Bremssystem schlecht entlüftet oder undicht. Falls möglich, sollte man die Einstellung des Hebels verändern. Ändert sich nichts, verzichtet man besser auf eine Probefahrt. Die Bremsbeläge sollten noch mindestens drei Millimeter dick sein. Und: ABS bietet ein unschätzbares Sicherheits-Plus.

Lässt sich die Kette deutlich vom hinteren Ritzel abheben, sind beide wahrscheinlich verschlissen. Die Kettenspannung muss beim freien Drehen des Hinterrads immer gleich bleiben. Andernfalls könnte die Kette unterschiedlich gelängt sein. Bei einem Kardanantrieb muss man das Hinterrad in beide Richtungen gleichmäßig drehen können. Es dürfen keine mahlenden Geräusche zu hören sein.

Vor der Probefahrt muss überprüft werden, ob die Maschine gut anspringt, der Motor sauber Gas annimmt, das Bike gleichmäßig beschleunigt und die Bremsen nicht quietschen oder rubbeln. Blauer Rauch aus dem Auspuff deutet auf erhöhten Motorverschleiß hin. Zieht das Motorrad stark in eine Richtung, können Gabel oder Rahmen verzogen sein. Die Batterie muss mehrere Motorstarts problemlos bewältigen können.

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