Erfolg im Kampf gegen Tachobetrug
Ab September 2017 müssen neue Autos durch eine technische Lösung geschützt werden / Langjährige ADAC-Forderung wird Realität
Tachobetrüger haben es in Zukunft deutlich schwerer: Neue Fahrzeugmodelle müssen ab 1. September 2017 durch eine technische Lösung im Auto geschützt werden. Das ist jetzt im Rahmen der EG-Typgenehmigung 2017/1151 vorgeschrieben. Der ADAC fordert seit vielen Jahren zum Schutz des Verbrauchers eine solche technische Lösung, die direkt im Auto und ab Werk verbaut ist.
Laut Ermittlungen der Polizei wird bei einem Drittel der Gebrauchtwagen der Kilometerstand nach unten „gedreht“. Dieser Betrug führt im Durchschnitt zu einem um 3.000 Euro höheren Preis beim Verkauf eines Pkw. Pro Jahr werden nach Schätzungen der Polizei allein in Deutschland rund zwei Millionen Autos manipuliert. Bisher hat der ADAC noch kein Fahrzeug gefunden, dessen Kilometerstand sich nicht betrügerisch verändern ließ.
Aus Sicht des Clubs muss im nächsten Schritt festgelegt werden, wie die neue Maßnahme gegen Tachomanipulation von den Herstellern umgesetzt und im Rahmen der Typgenehmigung überprüft wird. Ein solcher Schutz kann von neutraler Stelle bestätigt werden, etwa per Common-Criteria-Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn.
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