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ADAC e.V. | Technik | 29.10.2026

Das richtige Licht im Herbst

ADAC klärt über Tagfahrlicht, Abblendlicht, Nebelscheinwerfer auf/ Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt

©Shutterstock/Goran Jakus

Herbstzeit ist Nebelzeit und bedeutet oft schlechte Sicht im Straßenverkehr. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten dabei nicht nur selbst gut sehen, sondern auch rechtzeitig gesehen werden. Der ADAC klärt auf, wann welches Licht zu nutzen ist:

Tagfahrlicht
Die meisten Fahrzeuge verfügen über ein Tagfahrlicht, das sich automatisch mit der Zündung zuschaltet. Im Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht aber meist nicht aus, weil dabei nur die Leuchten vorne am Fahrzeug genutzt werden, die Rücklichter aber nicht. Der ADAC empfiehlt, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer anzuschalten.

Abblendlicht
Selbst die modernste Lichtautomatik kann Nebel oder diesiges Wetter nicht immer erkennen. Daher schaltet sie das Abblendlicht nicht unbedingt automatisch ein. Gegebenenfalls sollten Autofahrer deshalb selbst zum Lichtschalter greifen – das Fahren mit Abblendlicht bzw. Nebelscheinwerfern ist bei schlechter Sicht auch am Tag vorgeschrieben.

Nebelscheinwerfer
Die meisten Autos besitzen zusätzlich zum Abblendlicht Nebelscheinwerfer. Wenn Nebel oder Schneefall die Sicht erheblich behindern, sind sie sehr hilfreich, weil sie das Licht flach über die Straße streuen und diese damit besser ausleuchten. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden.

Nebelschlussleuchten
Sie sind nur erlaubt, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Andernfalls wird der nachfolgende Verkehr geblendet. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt. Bei diesen Sichtbedingungen gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts eingesetzt werden, eine Verpflichtung jedoch besteht in keinem Fall. Aber: Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro. Daher das Ausschalten nicht vergessen, wenn sich die Sicht wieder bessert.

Fernlicht
Bei Nebel oder Schneefall sollte man auf Fernlicht verzichten, es verschlechtert die Sicht zusätzlich – besser ist das normale Abblendlicht. Vorsicht bei adaptivem Fernlicht: Es erkennt bei Nebel entgegenkommende Fahrzeuge oft nicht oder sehr spät und blendet sie.

Weitere Informationen gibt es auf adac.de

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