Autokauf 2.0: Mit einem Klick ein neues Fahrzeug
Vor- und Nachteile beim Autokauf im Netz / ADAC gibt Tipps
Ein Autokauf im Internet kann praktisch sein: Ohne Zeitdruck das gewünschte Fahrzeug auswählen, anklicken und geliefert bekommen, oft sogar günstiger als beim Händler. Portale gibt es sowohl für Neu- wie auch Gebrauchtwagen, manche bieten beides und nehmen sogar den alten Wagen in Zahlung. Der Online-Kauf hat jedoch Tücken – der ADAC gibt Tipps, worauf Autokäufer im Netz achten sollten.
Stellt man sich beispielsweise einen Neuwagen selbst zusammen, sind die einzelnen Konfigurationsmöglichkeiten nicht immer leicht zu durchschauen. Bestimmte Ausstattungsvarianten gibt es nur im Paket mit anderen – möglicherweise teuren – Extras. Beim Hersteller direkt sind die Konfigurationsmöglichkeiten oft größer. Der ADAC rät, gründlich zu recherchieren und vor dem Kauf alle Optionen durchzuspielen.
Eine Probefahrt ist bei einem Online-Kauf nicht möglich. Hier gilt es, sich im Vorfeld so gut wie möglich über das Wunschmodell zu informieren. Die Plattformen ADAC Autotest und ADAC Autosuche können dabei helfen.
Manche Anbieter liefern das Fahrzeug bis vor die Haustür, manche zu einer Abholstation. Auch die Zulassung bzw. Kurzzeitkennzeichen sind oftmals im Service inbegriffen. Wichtig: Vorab auf etwaige Zusatzkosten achten.
Bezahlt wird üblicherweise per Überweisung. Einige Portale bieten eigene Bezahlmodelle mit einer Anzahlung zur Reservierung. Der Restbetrag wird zunächst angewiesen und erst bei Übergabe des Wagens freigegeben. Weniger geeignet sind wegen der Höhe des Kaufpreises jedoch andere Bezahlmöglichkeiten wie PayPal.
Die meisten Portale geben ein Jahr Garantie auf die Fahrzeuge. Von der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistung bei Neuwagen bleibt das jedoch
unberührt. Zusätzlich bieten viele noch Garantiepakete an, die vor allem für Gebrauchtwagenkäufer interessant sein können.
Wenn das gelieferte Auto jedoch nicht den Erwartungen entspricht, hat der Käufer – wie bei allen im Internet erworbenen Waren – ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Verkäufer kann dafür ein Nutzungsentgelt für bereits gefahrene Kilometer oder für die Abholung verlangen. Der ADAC empfiehlt, die AGB genau zu lesen.
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