Die Seite benötigt aktiviertes Javascript! Wie Sie JavaScript in Ihrem Browser aktivieren

ADAC e.V. | Recht | 18.03.2020

VW-Vergleich: So kommen Käufer an ihr Geld

Musterkläger werden Ende der Woche von VW informiert / Höhe des Angebots abhängig von Fahrzeugtyp und Modelljahr

Nach dem Vergleich zwischen Volkswagen und Verbraucherschützern erhalten rund eine Viertel Million Käufer manipulierter Diesel-Fahrzeuge ein Angebot für eine Entschädigung. Welche Teilnehmer der Musterfeststellungsklage Geld ausbezahlt bekommen und wer leer ausgeht, darüber informiert Volkswagen die Kunden Ende dieser Woche per Post. Der ADAC hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Wer die Bedingungen für den Vergleich erfüllt – unter anderem muss man das Auto mit manipuliertem EA189-Motor vor dem 1. Januar 2016 gekauft haben –, erhält mit dem Schreiben von Volkswagen einen Benutzernamen und ein Passwort für die Internetseite mein-vw-vergleich.de. Nach der Eingabe persönlicher Daten und der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) aus dem Fahrzeugbrief wird auf der Webseite automatisch die Vergleichssumme errechnet. Die Höhe des Betrags ist dabei abhängig vom Fahrzeugtyp und vom Modelljahr.

Verbraucher, die nicht sofort sicher sind, ob sie den Vergleich annehmen sollen, können sich bis 20. April 2020 entscheiden und das Angebot in der Zwischenzeit von einem Anwalt prüfen lassen. Volkswagen erstattet gegen Vorlage einer Rechnung bis zu 190 Euro für diese Rechtsberatung – das gilt jedoch nur, wenn der Musterkläger das Vergleichsangebot annimmt. Außerdem deckt der Beitrag nicht in jedem Fall die gesamten Kosten für einen Anwalt – daher ist es ratsam, sich vorab über die Gesamtkosten der Rechtsberatung zu informieren.

Wem der genannte Betrag zu niedrig ist, kann den Vergleich ablehnen, muss aber weitergehende Ansprüche innerhalb eines halben Jahres in einer Einzelklage durchsetzen. Kein Angebot erhalten Autobesitzer, die sich vor dem Vergleich von der Musterfeststellungsklage abgemeldet haben oder die Voraussetzungen für den Vergleich nicht erfüllen, zum Beispiel, weil sie das Fahrzeug erst ab dem 1. Januar 2016 gekauft haben.

Sollten Verbrauchern fehlerhafte Daten, zum Beispiel in Bezug auf das Fahrzeug, auffallen, empfiehlt der ADAC, sich direkt an Volkswagen zu wenden. Volkswagen hat für Verbraucher die Telefonnummer 05361/3790506 eingerichtet. Diese Nummer gilt auch für Musterkläger, die zwar Benutzername und Passwort für ein Vergleichsangebot erhalten haben, jedoch keinen Internetzugang besitzen oder keinen Vertrag über das Internet schließen möchten.


Bild herunterladen