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ADAC e.V. | Recht | 20.04.2020

VW-Vergleich: Frist verlängert bis 30. April

200.000 Annahmen werden ab heute verschickt

© mauritius images/Alamy

Wegen des großen Interesses verlängert Volkswagen die Frist für einen Vergleich um zehn Tage. Bis 30. April haben die an einer Musterfeststellungsklage beteiligten Dieselfahrer nun Zeit, sich zu registrieren bzw. fehlende Unterlagen zu ergänzen. Rund 260.000 Käufer manipulierter VW-Fahrzeuge haben bereits ein Angebot bekommen, 200.000 Vergleichsannahmen verschickt der Hersteller ab sofort.

Da das Servicecenter heute, am ursprünglichen Enddatum, stark frequentiert ist, kann es sinnvoll sein, sich bei Bedarf erst in den kommenden Tagen telefonisch zu melden. Volkswagen hat für Verbraucher die Telefonnummer 05361/3790506 eingerichtet.

Wer die Bedingungen für den Vergleich erfüllt – unter anderem muss man einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit manipuliertem EA189-Motor vor dem 1. Januar 2016 gekauft haben –, erhält mit dem Schreiben von Volkswagen einen Benutzernamen und ein Passwort für die Internetseite mein-vw-vergleich.de. Nach der Eingabe persönlicher Daten und der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) aus dem Fahrzeugbrief wird auf der Webseite automatisch die Vergleichssumme errechnet. Die Höhe des Betrags ist dabei abhängig vom Fahrzeugtyp und vom Modelljahr.

Möglich sind Einzelbeträge zwischen 1350 EUR und 6250 EUR. Überwiesen werden die jeweiligen Beträge ab dem 5. Mai. Die Verbraucher erhalten ihre Annahmebestätigung entweder per Mail oder auf dem Postweg. Bereits jetzt beläuft sich die Summe der Auszahlung auf rund 620 Millionen Euro. Aktuell sind noch 21.000 Fälle in der Prüfung.


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