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ADAC e.V. | Recht | 24.01.2019

ADAC hofft auf Impulse vom 57. Verkehrsgerichtstag

Wer haftet beim Diesel-Chaos? Wie kann man Bus- und Lkw-Unfällen beikommen? Punktereform von 2014 auf dem Prüfstand

Wann dürfen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängt werden? Wer muss für die Kosten der Hardwarenachrüstung aufkommen, um Fahrverbote zu vermeiden? Wie ist es um die Garantie des Herstellers für die uneingeschränkte Nutzbarkeit eines Fahrzeugs bestellt? Unter anderem mit diesen Fragen befasst sich der Arbeitskreis VII beim 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Für ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker stehen dabei die Rechte der Verbraucher im Vordergrund: „Die Situation, in der viele Dieselbesitzer derzeit sind, ist eine Zumutung. Wirrwarr bei der Frage von Haftungsansprüchen, Streit um Garantieverpflichtungen der Hersteller für Nachrüstung, drohende Fahrverbote in vielen Städten und Zweifel, ob die Daten der Luftmessstellen korrekt sind – eine derart unbefriedigende Situation darf sich in Deutschland nicht wiederholen. Wichtig ist es, den Verbrauchern zu helfen und auch Orientierung für andere Verkehrsthemen zu geben.“ Der ADAC setzt sich dafür ein, dass die Kosten für die Nachrüstung nicht von den Fahrzeughaltern zu tragen sind. Fahrverbote dürfen nur dann verhängt werden, wenn zuvor alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden.

Der Arbeitskreis VI befasst sich mit Bus- und Lkw-Unfällen. Rund 900 Menschen kommen dabei pro Jahr ums Leben. Großes Potenzial zur Vermeidung dieser Unfälle haben Assistenzsysteme. Seit 2015 müssen neu zugelassene Lkw und Busse zwar mit Notbremsassistenten ausgerüstet sein, dies ist laut ADAC aber nicht ausreichend. Auch Abbiege-Assistenzsysteme sind von großer Bedeutung. Sie können helfen, Unfälle zu vermeiden, bei denen Radfahrer im toten Winkel übersehen werden. Der Mobilitätsclub unterstützt ausdrücklich die vom Bundesverkehrsministerium im vergangenen Jahr gestartete „Aktion Abbiegeassistent“.

Im Arbeitskreis I kommt die im Jahr 2014 erfolgte Punktereform auf den Prüfstand. Hier wünscht sich der ADAC eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen hinsichtlich der Fahreignungsseminare und plädiert für einen höheren Punkterabatt, um dafür mehr Teilnehmer im Sinne der Verkehrssicherheit zu gewinnen.

In weiteren Arbeitskreisen diskutieren die Verkehrs- und Rechtsexperten über den Beitrag von Alkolock-Geräten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, über die Rechte schwer verletzter Unfallopfer sowie über Fragen der strafrechtlichen Verantwortung bei Unfällen mit automatisierten Fahrzeugen.

Arbeitskreis I: "Punktereform auf dem Prüfstand"

Arbeitskreis II: "Strafrechtliche Fragen beim Automatisierten Fahren"

Arbeitskreis III: "Ansprüche nach einem Verkehrsunfall mit einem geleasten/finanzierten Fahrzeug"

Arbeitskreis IV: "Abfindung von Personenschäden und vergleichsweise Regelung"

Arbeitskreis V: "Alkolock"

Arbeitskreis VI: "Lkw- und Busunfälle"

Arbeitskreis VII: "Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts"

 


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