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ADAC e.V. | Recht | 07.10.2021

Schärfere Regeln für Falschparker

Keine Änderung bei Fahrverbotsgrenzen für Tempoverstöße/Bußgelder zum Teil deutlich erhöht

© ADAC/Beate Blank

Der Bundesrat wird voraussichtlich am Freitag, den 8. Oktober 2021, den Änderungen in der Bußgeldkatalogverordnung zustimmen. Die wichtigsten neuen Regelungen:

Mit deutlich schärferen Strafen müssen Falschparker rechnen: Für Halten und Parken mit Behinderung auf dem Rad- oder Gehweg oder in zweiter Reihe wird neben einem Bußgeld von mindestens 70 Euro auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig. Vielen Verkehrsteilnehmern drohen Einträge, da Halten in zweiter Reihe fast immer eine gewisse Behinderung darstellt, wenn es zur Anzeige kommt. Der ADAC hatte diese neue Systematik im Gesetzgebungsverfahren kritisiert und stattdessen angeregt, einen Punkt erst bei Vorliegen einer Gefährdung zu verhängen.

Auch Temposünder müssen zukünftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Wer mit dem Auto oder Motorrad bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt demnächst doppelt so viel wie bisher. Die Fahrverbotsgrenzen hingegen bleiben unverändert. Die ursprünglich geplanten Verschärfungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wurden auch auf Drängen des ADAC korrigiert. Der ADAC hält die Erhöhung der Bußgelder im Sinne der Abschreckung für angemessen. Wichtig auch: Wie bisher gibt es erst für Übertretungen ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg.

Für das Nichtbilden oder unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern nun auch immer ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung ohne weitere Differenzierung verhängt. Gerade Motorradfahrer haben bisher gerne die Rettungsgasse im Stau genutzt und sollten das jetzt ändern.

Laut ADAC Juristen ist eine umfassende und sehr detaillierte Überarbeitung der Bußgeldkatalogverordnung in den kommenden Jahren notwendig, da viele punktuelle Neuregelungen die eigentliche Systematik aufgelöst haben. Sie muss in weiten Teilen reformiert und durchgängig am jeweils vorliegenden Gefährdungspotenzial ausgerichtet werden. Der entscheidende Impuls dazu könnte bereits beim Verkehrsgerichtstag 2022 im Januar in Goslar erfolgen.

 


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