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ADAC e.V. | Recht | 17.12.2021

Reisegutscheine einlösen oder auszahlen lassen.

ADAC: Bei Verlängerung entfällt staatliche Absicherung / Wer keine Reise plant, sollte auf Rückzahlung bestehen

© Shutterstock/katjen

Viele Reisende, die vor Ausbruch der Corona-Pandemie eine Pauschalreise gebucht hatten, haben nach Stornierung der Reise anstelle der sofortigen Erstattung einen Gutschein vom Veranstalter erhalten. Diese Gutscheine wurden staatlich abgesichert, damit im Falle einer Pleite des Reiseunternehmens kein Kunde am Ende mit leeren Händen dasteht. Da der Gutschein zum Jahresende ausläuft, bieten einige Reiseunternehmen nun eine Verlängerung des Gutscheins über 2021 hinaus an.

Hier ist Vorsicht geboten: Reisende sollten sich in solchen Fällen genau überlegen, ob sie eine Verlängerung des Gutscheins annehmen wollen oder eher auf eine Rückzahlung bestehen, die eigentlich innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf vorgeschrieben ist. Reisekunden, die aktuell keine Verwendung für ihren Gutschein haben, sollten laut ADAC aktiv auf eine zügige Rückzahlung der Kosten bestehen. Bei einer Verlängerung des Gutscheins entfällt die staatliche Absicherung gegen eine Insolvenz des Veranstalters.

Weitere Informationen rund ums Reiserecht gibt es unter adac.de.


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