Die Seite benötigt aktiviertes Javascript! Wie Sie JavaScript in Ihrem Browser aktivieren

ADAC e.V. | Recht | 25.09.2019

Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile verbraucherfreundlich liberalisieren: Verbändeallianz fordert Nachbesserung an Gesetzesentwurf

Der Deutsche Bundestag wird sich am 26. September in Erster Lesung mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs befassen. Mit dem Gesetz soll unter anderem eine Reparaturklausel in das Designrecht eingeführt werden, um für karosserieintegrierte Kfz-Ersatzteile fairen Wettbewerb zu schaffen und so die Verbraucher zu entlasten. Die Verbände ADAC, GDV, GVA und vzbv halten Änderungen an dem Gesetzentwurf für notwendig, damit diese Ziele erreicht werden.

  • Verbände begrüßen vorgesehene Einführung einer Reparaturklausel in das deutsche Designrecht. 
  • In der Praxis würde der faire Wettbewerb durch einen Fortbestand eingetragener Designrechte ausgehebelt. 
  • Preise für Kfz-Ersatzteile sind auch als Folge von Hersteller-Monopolen seit 2013 um fast 30 Prozent gestiege

Designschutz soll bei Neufahrzeugen den Wettbewerb um das aus Kundensicht attraktivste Äußere eines Fahrzeugs sichern und ist daher legitim und wichtig. In Deutschland haben Fahrzeughersteller darüber hinaus die Möglichkeit, Rechte an eingetragenen Designs ihrer Fahrzeuge auch im Ersatzteilbereich durchzusetzen – dann allerdings zum Nachteil von Wettbewerb und Verbrauchern. Da die Form eines Ersatzteils durch das auszutauschende Teil vorgegeben ist, kann es dafür schließlich keine Designalternativen geben. Auf dem Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten wird damit vielmehr die ursprüngliche Intention des Designschutzes ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt: denn anstatt Wettbewerb zu fördern, wird dem jeweiligen Fahrzeughersteller ein Monopol im Ersatzteilmarkt ermöglicht.

Die Auswirkungen dieses Monopols sind nicht nur ungewöhnlich hohe Gewinnmargen bei sichtbaren Ersatzteilen, sondern auch Preissteigerungen sind keine Grenzen gesetzt. Pkw-Ersatzteile wie Rückleuchten, Motorhauben und Windschutzscheiben sind deutlich teurer geworden: Wie eine Untersuchung der deutschen Versicherer zeigt, stiegen die Preise von August 2018 bis August 2019 im Schnitt um vier Prozent. Seit 2013 stiegen die Kosten für Ersatzteile um fast 30 Prozent, während die Inflationsrate um knapp neun Prozent stieg.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC), der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V (GVA), sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßen, dass mit dem nun dem Deutschen Bundestag vorliegenden Kabinettsbeschluss vom 15. Mai von der europarechtlich eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, eine Reparaturklausel in das deutsche Designrecht einzuführen. Die Reparaturklausel ermöglicht, dass auch andere Unternehmen als der jeweilige Fahrzeughersteller sichtbare Kfz-Ersatzteile produzieren und vertreiben können. Deutschland würde damit zahlreichen europäischen Staaten folgen, die diesen Schritt längst vollzogen haben. Dort können Verbraucher bereits von wettbewerbskontrollierten Ersatzteilpreisen profitieren.

Im Ergebnis wird der vorliegende Gesetzentwurf dem Anspruch, fairen Wettbewerb zu schaffen und Verbraucher zu entlasten, nicht gerecht. Dieser sieht vor, dass eingetragene Designschutzrechte bei sichtbaren Ersatzteilen für bis zu 25 Jahre fortgelten, so dass der Großteil der Verbraucher weiterhin gezwungen sein wird, die meist teureren sichtbaren Ersatzteile der Automobilhersteller zu kaufen. Erst im Jahr 2045 würde freier und fairer Wettbewerb auf dem gesamten Markt für sichtbare Ersatzteile ermöglicht.

Der ADAC, GDV, GVA sowie der vzbv fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, den Gesetzentwurf nachzubessern, damit die Reparaturklausel möglichst zügig für den gesamten Fuhrpark gilt. Der im Gesetzentwurf enthaltene umfassende Bestandsschutz bereits eingetragener Desings sollte für Reparaturzwecke durch eine Stichtagsregelung auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum begrenzt werden. Nur das schafft Rechtssicherheit und ermöglicht zügig freien Wettbewerb zugunsten der Verbraucher.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf:

www.adac.de
www.gdv.de
www.gva.de
www.vzbv.de


Bild herunterladen