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ADAC e.V. | Recht | 11.02.2019

In den Schnee nur mit der richtigen Bereifung

Welche Vorschriften für die Winterausrüstung im Ausland gelten

Perfekte Pisten für Wintersportler gibt es nicht nur in Österreich, Frankreich, Italien oder in der Schweiz: Auch Länder wie die Slowakei, Bulgarien oder Spanien bieten gute Wintersportbedingungen. Der ADAC hat die Ausrüstungsvorschriften für Winterreifen und Schneeketten in elf wichtigen Reiseländern zusammengestellt.

Wer etwa nach Norwegen in den Skiurlaub fährt, muss dort nicht zwingend mit Winterreifen unterwegs sein. Sollten aber winterliche Straßenverhältnisse herrschen, dann müssen Autos mit Sommerreifen mit Schneeketten ausgerüstet sein. Andernfalls droht ein Bußgeld ab etwa 80 Euro. In Spanien und Polen hingegen gibt es weder eine Winterreifen- noch eine Schneekettenpflicht für Pkw.

In Italien sind die Bestimmungen nicht landesweit einheitlich, jede Provinz kann selbst über Regelungen entscheiden. In weiten Teilen Italiens gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings kann die geeignete Bereifung durch Schilder kurzfristig angezeigt werden. Gleiches gilt für Schneeketten. In Südtirol dürfen Autos bei winterlichen Straßen nur mit Winterreifen unterwegs sein und auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt von 15. November bis 15. April eine allgemeine Winterreifenpflicht. Im Aostatal herrscht diese von 15. Oktober bis 15. April. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern zwischen 41 und 335 Euro rechnen.

Wer also in Richtung Alpen oder anderer Skigebiete unterwegs ist, sollte sich vorher über die gelten Bestimmungen informieren und gegebenenfalls Winterreifen aufziehen oder Schneeketten in den Kofferraum packen.

 

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