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ADAC e.V. | Recht | 23.07.2024

Frankreich: Auch Urlauber müssen Umweltzonen beachten

ADAC gibt Tipps zu Verkehrsregeln / Wer schnell zahlt, bekommt einen Bußgeldrabatt

©Shutterstock

Frankreich zieht Jahr für Jahr viele Reisende an, die meisten nutzen dabei das Auto für die Urlaubsfahrt. Hier gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Verkehrsregeln zusammengestellt und informiert über Bußgelder bei Verstößen.

Tempolimits: Während innerorts wie in vielen anderen Ländern 50 km/h erlaubt sind, variieren die Geschwindigkeitsbegrenzungen außerorts je nach Departement zwischen 80 und 90 km/h. Sollte die Beschilderung unklar sei, empfiehlt es sich 80 km/h zu fahren. Auf Schnellstraßen sind 110 km/h erlaubt. Auf Autobahnen darf nicht schneller als 130 km/h gefahren werden. Besitzt man seinen Führerschein weniger als drei Jahre, reduziert sich die zulässige Geschwindigkeit auf 110 km/h. Das gilt auch bei Nässe.

In Sachen Bußgelder muss bei einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h mit mindestens 135 Euro gerechnet werden. Bei über 50 km/h über der ausgewiesenen Maximalgeschwindigkeit droht ein Bußgeld ab 1500 Euro.

Halten und Parken: In Frankreich regeln, wie in anderen südeuropäischen Ländern, Farben am Straßenrand, wo, wann und wie geparkt werden darf. Durchgezogene gelbe Linien stehen für ein absolutes Park- und Halteverbot. Ist die Linie gestrichelt, darf zum Ein- und Aussteigen kurz gehalten werden. Blaue Linien weisen Parkbereiche aus, in denen zeitlich begrenzt mit Parkscheibe geparkt werden darf. Kostenfrei erlaubt ist das Parken bei weißen Markierungen. Zusätzlich sollte man immer die Beschilderungen beachten.

Parkverstöße werden je nach Schwere beginnend mit 15 Euro geahndet.

Promillegrenze: Die Promillegrenze in Frankreich beträgt 0,5. Für Fahranfänger in den ersten drei Jahren des Führerscheinbesitzes gelten 0,2 Promille.

Das Bußgeld bei Alkohol am Steuer geht bei 135 Euro los. Trunkenheitsfahrten mit erheblicher Alkoholisierung können mit Geldstrafe bis 4.500 Euro und/oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahren und unter Umständen der Fahrzeugbeschlagnahme geahndet werden.

Rabatte bei Bußgeldern: Wer schnell zahlt (innerhalb von drei Tagen, wen der Bescheid direkt vor Ort ausgestellt wurde oder innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung des Bescheids per Post), dem wird ein Rabatt beim Bußgeld gewährt. Bei ausländischen Betroffenen verlängert sich die 15-Tage-Frist auf 46 Tage. Die Höhe des Rabatts bezieht sich auf das jeweilige Vergehen. Zahlt man die Geldbuße jedoch nicht umgehend innerhalb einer bestimmten Frist, kann sich das Bußgeld erhöhen.

Umweltzonen/Citymaut: In mehreren Städten gibt es Umweltzonen (ZFE-m, „Zone à Faibles Émissions mobilité“). Sie werden durch Beschilderungen ausgewiesen. Das Einfahren in diese ist nur mit einer kostenpflichtigen Umweltplakette („Crit’Air“) erlaubt. Diese Zonen gibt es beispielsweise in Grenoble, Lyon, Marseille, Montpellier, Paris, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse. Außerdem können bei erhöhter Luftverschmutzung temporäre Umweltzonen eingeführt werden. Der ADAC empfiehlt Frankreichreisenden, sich rechtzeitig um eine Crit’Air-Plakette zu kümmern und sich vor Reiseantritt über die aktuell geltende Lage in der jeweiligen Region zu informieren. Die Plaketten werden an der Windschutzscheibe befestigt, kosten rund fünf Euro und können online bestellt werden.

Verstöße gegen die Umweltzonenbestimmungen werden mit Bußgeldern ab 135 Euro geahndet.


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