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ADAC e.V. | Recht | 18.09.2024

Fachlicher Austausch zu aktuellen Themen des Verkehrsrechts

41. ADAC Juristen-Congress: ADAC Anwälte treffen sich in Bamberg

©Shutterstock/nampix

Vom 19. bis 21. September 2024 findet der 41. ADAC Juristen-Congress statt. Alle zwei Jahre treffen sich ADAC Vertrags- und Vertrauensanwälte aus dem In- und Ausland, um sich über aktuelle verkehrsrechtliche Fragen und Rechtsprechungen auszutauschen und dadurch die Leistungen und Beratungen für die Mitglieder des Mobilitätsclubs noch weiter auszubauen. Der diesjährige Juristen-Congress tagt auf Einladung von ADAC Generalsyndikus Jürgen Verheul in Bamberg.

Vor dem Hintergrund der Teillegalisierung von Cannabis in diesem Frühjahr steht in diesem Jahr beim Juristen-Congress ein intensiver Austausch über die Rechtsprechung bei Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr auf dem Programm. Aber auch die Kfz-Haftpflicht- und die Kaskoversicherung stehen im Fokus. Dabei geht es insbesondere um die Umsetzung der Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie. Außerdem wird über die neueste Rechtsprechung des BGH zum Reiserecht wie auch zu Praxisfragen der Fahreignung nach Straftaten referiert.

Die kostenlose Rechtsberatung ist ein wichtiger Bestandteil der ADAC Mitgliedschaft. Die ADAC Juristinnen und Juristen sowie ein Netz aus über 500 ADAC Vertragsanwältinnen und -anwälten helfen Mitgliedern nicht nur bei Fragen rund um den Straßenverkehr, wie beispielsweise nach Unfällen oder bei zweifelhaften Bußgeldbescheiden aus dem In- und Ausland. Auch bei rechtlichen Problemen mit der Werkstatt oder beim Gebraucht- oder Neuwagenkauf stehen sie kompetent zur Seite. Wer im Urlaub ist, kann sich ebenfalls auf die ADAC Juristen verlassen: Auch das Reiserecht gehört zu ihrer Kernkompetenz wie etwa der Schadenersatz bei Flugverspätungen oder bei Problemen mit der Pauschalreise.


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