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ADAC e.V. | Recht | 12.06.2024

EM 2024: Das ist im Autokorso zu beachten

ADAC informiert über richtiges Verhalten im Straßenverkehr zur Europameisterschaft

© imago images/BeckerBredel

Am 14. Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Viele Fans schmücken ihre Autos mit Fahnen oder Spiegelsocken, und auch das Thema Autokorso nimmt wieder Fahrt auf. Aber darf man ein erfolgreiches Abschneiden während der EM mit Hupen im Autokorso feiern? Streng genommen nein, denn laut StVO sind Autokorsos nicht erlaubt, weil unnötiger Lärm und unnützes Hin- und Herfahren verboten sind. Dafür kann es sogar ein Bußgeld von 80 bis 100 Euro geben.

Erfahrungsgemäß drückt die Polizei jedoch bei Sportereignissen beide Augen zu und das Hupkonzert wird geduldet. Trotzdem sind laut ADAC einige Dinge im Autokorso zu beachten: Alkohol am Steuer ist tabu und man muss sich an die Verkehrsregeln halten. Das heißt, bei Rot muss man anhalten, während der Fahrt darf man sich nicht abschnallen und auch das Handy darf man als Fahrer nicht benutzen.

Das Fahrzeug kann natürlich in den Farben der Lieblingsmannschaft geschmückt sein. Egal ob Fähnchen an den Seitenspiegeln, Aufkleber am Auto oder Spiegelsocken – alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Das gleiche gilt für Fanschmuck am Fahrrad.

Autobahnfahrten mit voller Beflaggung sollten aber vermieden werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich die Fahnen nicht lösen und dadurch den nachfolgenden Verkehr gefährden. Das wird bei circa 90 km/h kritisch. Daher empfiehlt der ADAC, die Fähnchen abzunehmen, bevor man auf die Autobahn fährt.
 


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