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ADAC e.V. | Recht | 19.07.2024

Autofahren im Sommer: Was erlaubt ist und was nicht

Lieber nicht barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer / Auch beim Ausflug an den See auf Ladungssicherung achten

© iStock.com/pixdeluxe

Aktuell sind viele Autofahrer auf dem Weg in den Urlaub oder bei sommerlichen Temperaturen unterwegs zu Tagesausflügen an den See. Doch auch wenn es angenehmer ist, sich auf dem Weg dorthin mit Flip-Flops oder sogar barfuß hinters Steuer zu setzen, sollte man lieber festes Schuhwerk wählen. Der ADAC erklärt warum und gibt zudem Tipps zur richtigen Ladungssicherung und erläutert, warum nicht jede Sonnenbrille fürs Autofahren geeignet ist.

Zwar ist es nicht verboten, barfuß oder mit Flip-Flops Auto zu fahren. Kommt es jedoch zu kritischen Bremssituationen, kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Dann droht bei einem Unfall nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sogar eine gewisse Teilschuld kann dem Fahrer zugesprochen werden, da dieser gegen die im Straßenverkehr gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Zudem kann die eigene Kaskoversicherung Leistungen ganz oder teilweise wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Der ADAC empfiehlt Schuhe zu wählen, die Halt und Sicherheit beim Autofahren geben und nicht zu breit sind.

Passen Surfbrett, SUP oder die aufgeblasene Luftmatratze nicht ins Auto, darf man sie nicht einfach provisorisch aufs Dach binden oder von Mitfahrern festhalten lassen. Auch bei kurzen Ausflügen ist die Ladung korrekt zu sichern: Es dürfen bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern keine losen Gegenstände verrutschen, herumrollen oder herunterfallen. Andernfalls drohen ein Verwarnungsgeld von 35 Euro, bei Gefährdung sogar 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg.

Sonnenbrillen schützen auch beim Autofahren vor Blendung, aber nicht jedes Modell ist im Auto geeignet. Sonnenbrillen der Blendschutzkategorie 4 sind für den Straßenverkehr ungeeignet, hier lassen dunkle Gläser und ein hoher Blendschutz nur drei bis acht Prozent des Lichts durch. Auch Sonnenbrillengläser mit einer Lichtdurchlässigkeit von 25 Prozent und weniger bzw. einem Tönungsgrad ab 75 Prozent sind nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr tauglich für den Straßenverkehr. Der ADAC rät ohnehin davon ab, nach Einbruch der Dämmerung oder nachts eine Sonnenbrille zu tragen. Aufpassen muss man außerdem bei der Farbe der Gläser, damit Ampelleuchten und Blaulicht noch erkannt werden können. Braun oder grau getönte Gläser verfälschen den Farbeindruck in der Regel am wenigsten.
 

Audios (1)

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    Ö-Töne von ADAC Unternehmenssprecher Alexander Schnaars zum Thema Autofahren im Sommer zu folgenden Fragen:

    - Begrüßung
    - Darf man mit barfuß oder mit Flip-Flops Auto fahren?
    - Was ist der richtige Schuh fürs Autofahren?
    - Gibt es weitere Aspekte, die man beim Autofahren im Sommer beachten sollte?
    - Was muss man beim Tragen von Sonnenbrillen beim Autofahren beachten?
    - Verabschiedung

    mp3 2.79 MB

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