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ADAC e.V. | Recht | 06.07.2017

Auch im Urlaub nicht betrunken aufs Fahrrad steigen

In einigen Ländern drohen drastische Strafen – in Polen sogar Haft

Urlauber, die im Ausland mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollten die Vorschriften des jeweiligen Landes kennen. Die Promillegrenzen sind unterschiedlich und die Bußgelder teilweise sehr hoch. Der ADAC hat sie zusammengestellt.


In den meisten Ländern gelten 0,5 Promille, etwa in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, der Schweiz und den Niederlanden.


In Österreich liegt die Promillegrenze bei 0,8 – wer mit noch mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit drastischen Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. Auch in Polen ist Vorsicht geboten: Dort sind sogar Haftstrafen möglich. In Tschechien liegt die Grenze bei 0,0 Promille, die Höhe des Bußgelds beginnt bei 380 Euro.


Keine Promillegrenze gibt es in Skandinavien, Großbritannien und Irland. Dort ist allerdings das Radfahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können in Großbritannien Bußgelder bis 2.900 Euro verhängt werden. In Skandinavien richten sich die Bußgelder nach dem Einkommen.

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