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ADAC e.V. | Recht | 29.01.2020

ADAC setzt auf Fortschritte für die Verkehrssicherheit

58. Verkehrsgerichtstag in Goslar/ E-Scooter und Aggressivität im Straßenverkehr im Mittelpunkt / Rechtssicherheit bei Unfällen im Ausland muss gestärkt werden

© Picture alliance/Westend61
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Aggressivität im Straßenverkehr, Elektrokleinstfahrzeuge als neue Mobilitätsart sowie eine Verlängerung der Fahrausbildung – die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist eines der zentralen Themen des 58. Verkehrsgerichtstags in Goslar. Die Arbeitskreise III, V und VI beschäftigen sich mit Themen der Verkehrssicherheit.

Auf großes Interesse dürften die Diskussionen rund um die Elektrokleinstfahrzeuge stoßen – sie prägen in immer stärkerem Maße das Straßenbild. Vorbehalte gegen E-Scooter bestehen, weil viele Nutzer sie ungeordnet abstellen oder sich verkehrswidrig verhalten. Für den ADAC sind die Elektrokleinstfahrzeuge eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Mobilitätsformen. Die Verkehrssicherheit darf aber nicht unter E-Scootern leiden. Außerdem muss die Einhaltung der Regelungen konsequent kontrolliert werden.

Der Arbeitskreis III prüft, ob es neben angemessener Bestrafung auch andere Möglichkeiten gibt, um Aggressivität im Straßenverkehr zu begegnen. Der ADAC spricht sich dafür aus, Kontrollen zu verstärken und bereits während der Fahrausbildung Provokationen, Emotionen und Aggressionen intensiv zu thematisieren. Mit der Verbesserung der Fahrausbildung befasst sich der Arbeitskreis VI und fragt, ob neue Wege beschritten werden müssen, damit junge Fahrer in den ersten Jahren sicherer unterwegs sind. Wesentlich aus Sicht des ADAC ist es, einen Rahmen zu schaffen, in dem jungen Fahrern die eigenen Fahrfähigkeiten objektiv widergespiegelt werden.

Der Arbeitskreis I schließlich diskutiert Möglichkeiten, die Abwicklung von Unfällen, die im Ausland passiert sind, zu vereinfachen. Hierzu müssten aus Sicht des ADAC die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen EU-weit vereinheitlicht werden. Weitere Themen des diesjährigen Verkehrsgerichtstags sind unter anderem die Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens (Arbeitskreis IV), die Entschädigung von Opfern nach Terrortaten mit einem Kfz (Arbeitskreis VII) sowie Passagierrechte auf Kreuzfahrten (Arbeitskreis VIII).

Die einzelnen ADAC Pressemeldungen zu den acht Arbeitskreisen finden Sie unter dieser Meldung.  

AK I Grenzüberschreitende Unfallregulierung

AK II Fiktiver Schadenersatz

AK III Aggressivität

AK IV Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens

AK V Elektrokleinstfahrzeuge

AK VI Fahranfänger

AK VII Rechte für Terroropfer

AK VIII Kreuzfahrten

 

 


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