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ADAC e.V. | | 04.12.2014

Freie Wahl bei eCall

ADAC begrüßt freien Wettbewerb beim elektronischen Rettungssystem

Der ADAC begrüßt die Einigung zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat zur eCall-Einführung, die heute im EU-Binnenmarktsausschuss bestätigt wurde. Die Einführung eines EU-weiten automatischen Notrufsystems stellt einen wichtigen Schritt für die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern in der Europäischen Union dar. Gleichzeitig wird der EU-Kommission ein Mandat erteilt, einen Gesetzesvorschlag zur Schaffung einer standardisierten, sicheren und diskriminierungsfrei zugänglichen Schnittstelle für den Austausch von Kfz-Daten vorzubereiten.

Diese offene Schnittstelle ermöglicht es den Autofahrern künftig selbst zu entscheiden, welchen Dienstleister sie bei der Nutzung von eCall und weiteren Zusatzdiensten bevorzugen. Über eine solche Schnittstelle kann ein unabhängiger Marktteilnehmer – genauso wie der jeweilige Fahrzeughersteller – seine Leistungen dem Verbraucher anbieten. Dadurch werden die Wahlfreiheit und die Sicherstellung des Wettbewerbs gewährleistet.

Ab April 2018 müssen alle neuen Pkw-Modelle europaweit mit einem automatischen Notrufsystem, dem sogenannten 112-eCall, ausgerüstet sein. Das Europäische Parlament und der Rat werden voraussichtlich im März 2015 über die Verordnung final beschließen.


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