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ADAC e.V. | | 02.07.2015

ADAC: Compliance-Ausschuss hat Arbeit aufgenommen

Sachverhalt aus Hinweisgebersystem wird derzeit untersucht

Der ADAC e.V. hat im Rahmen seiner Reform zum 1. Mai 2015 eine Compliance-Richtlinie zur Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens in der gesamten ADAC-Organisation eingeführt. Im Juni wurde ein Compliance-Ausschuss gegründet, der derzeit im Auftrag des ADAC-Präsidiums einen ersten Sachverhalt aus dem Hinweisgebersystem in Bezug auf den Vorstand eines seiner Regionalclubs untersucht. Bis dato sind noch nicht alle hierzu relevanten Einzelheiten abschließend aufgeklärt, deswegen liegt noch kein Abschlussbericht vor.

Im Rahmen seiner umfassenden „Reform für Vertrauen“ zur Neuausrichtung hat sich der ADAC eine moderne Compliance-Richtlinie gegeben, die den Rahmen für rechtlich klare und ethisch einwandfreie Verhaltensregeln aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Funktionsträger definiert. Hierzu wurde auch ein ADAC-weites Hinweisgebersystem installiert, in das Regelverstöße gemeldet und von externen Experten bearbeitet werden. Die Leiterin Compliance, die am 1. Oktober 2015 ihren Dienst antritt, hat mit ihrem Team die Aufgabe, die Einhaltung dieser Richtlinie in der gesamten Organisation durch den Aufbau eines wirksamen Compliance Management Systems sicherzustellen.


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