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Südbaden | 04.11.2020

Sicher fahren im Nebel

Tipps zum Verhalten bei schlechter Sicht / Die wichtigsten Regeln für Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Plötzlich aufziehender Nebel ist im Herbst und Winter an der Tagesordnung, das macht ihn für Autofahrer besonders gefährlich. Andere Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse sind kaum noch zu erkennen, die Unfallgefahr steigt. Jedes Jahr kommt es zu hunderten nebelbedingten Unfällen mit Personenschaden. Der ADAC Südbaden gibt Tipps zum Verhalten im Nebel und erklärt, wie Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten richtig genutzt werden.

Fahrverhalten bei schlechter Sicht
Bei Sichtbehinderungen durch aufziehenden Nebel sollten Autofahrer grundsätzlich langsam und vorausschauend fahren sowie jederzeit bremsbereit sein. Überholmanöver auf zweispurigen Landstraßen sind tabu. „Bei Sichtweiten unter 50 Metern gilt die Faustformel: Mindestabstand in Metern ist gleich Geschwindigkeit in Kilometer pro Stunde. Das heißt, bei Tempo 50 sollte man mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann halten. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen“, sagt Andreas Müller, Verkehrsexperte beim ADAC Südbaden.

Fahren mit Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Viele Autofahrer verlassen sich auch in der dunklen Jahreszeit auf die Lichtautomatik, die das Abblendlicht selbstständig aktiviert. Doch Vorsicht: „Aufkommende Nebel-bänke erkennt der Lichtsensor teilweise nicht. Deshalb das Abblendlicht am besten manuell anschalten, um die eigene Sicht zu verbessern“, rät der Verkehrsexperte. Wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich reduziert ist, können die Nebelscheinwerfer helfen. „Haben sich die Sichtverhältnisse wieder gebessert, müssen sie wieder ausgeschaltet werden, um den Gegenverkehr nicht zu blenden“, so Andreas Müller. Die Nebelschlussleuchte wiederum darf inner- wie außerorts nur bei Nebel und einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden.

Falsche Verwendung ist ordnungswidrig
Wer eine Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro.

Weitere Tipps
Vor Fahrtantritt sollten die Scheinwerfer von Feuchtigkeit befreit werden. Während der Fahrt kann die Frontscheibe mit dem Gebläse von innen freigemacht werden. Außerdem empfiehlt es sich, den Scheibenwischer regelmäßig zu betätigen, um die durch Nebel verursachten Wassertropfen auf der Scheibe zu beseitigen.

 

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